60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
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Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410).
77
In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute.
Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte.
Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete.
Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410).
§ 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab.
Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen.
In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und
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Maximilian I. 1493 — 1519.
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Maximilian I. 1493-1519.
§ 91. Maximilian und die Reichsreform. Maximilian I. ist wmtnatt» einer der begabtesten und vielseitigsten deutschen Könige gewesen. Er war ite*wt. ein Meister in allen ritterlichen Fertigkeiten, „der letzte Ritter", wie man ihn genannt hat; noch als König warf er einst auf einem Reichstag zu Worms einen französischen Ritter, der die deutsche Ritterschaft herausforderte, im Turniere in den Sand. Auf den verschiedensten Gebieten des Kriegswesens war er ein Kenner, brachte Verbesserungen im Geschützwesen an und machte sich um die Ausbildung der Landsknechte so verdient, daß er der „Vater der Landsknechte" genannt wurde. Dazu hatte er starke künstlerische und wissenschaftliche Neigungen: er war ein Gönner der Gelehrten, welche sich damals mit Begeisterung in das Studium der alten Schriftsteller versenkten, der Humanisten, und ein Förderer der Kunst, der dem größten deutschen Maler, Albrecht Dürer, Aufträge erteilte. Aber trotz seiner hohen Gaben, die sich mit großer Liebenswürdigkeit und Leutseligkeit verbanden. ist er dem deutschen Volke nicht das geworden, was man von ihm hoffte. Ihm wohnte ein abenteuerlicher, unsteter Sinn inne; er wechselte oft in seiner Politik; auch schwebte ihm immer mehr das Interesse seines Hauses als das Wohl des deutschen Vaterlandes vor Augen.
So ging denn Maximilian auch auf die Gedanken einer Reichsreform, Reichsreform, wie sie damals besonders von dem Erzbischof Berthold von Mainz vertreten wurden, nur widerwillig ein, weil er von ihrer Durchführung eine Schmälerung der königlichen Gewalt durch die Reichsstände befürchtete. Doch wurde auf mehreren Reichstagen wenigstens einiges erreicht. Es wurde ein ewiger Landfriede verkündet; es wurde ein Reichskammergericht geschaffen, ein oberstes Reichsgericht, das man bisher besonders schmerzlich entbehrt hatte, und das Reich wurde zur besseren Durchführung des Landfriedens in zehn Kreise geteilt. Auch eine Reichssteuer beschloß man, den gemeinen Pfennig, dessen Erhebung sich aber bald als undurchführbar erwies; und so blieb das deutsche Reich auch ferner ohne eigene Einnahmen.
§ 92. Das Erstarken der westeuropäischen Mächte. Daß das da- Europäische malige deutsche Reich so ohnmächtig, so zerspalten, so wehrlos war, war iun,en. deshalb besonders zu beklagen, weil eben zu dieser Zeit die westeuropäischen Staaten, durch Begründung einer starken königlichen Gewalt gekräftigt, einen bedeutsamen inneren Aufschwung nahmen und nunmehr zum Teil ihre Kräfte nach außen wandten und die Bahn der Eroberungen betraten.
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2. Ausbruch der Revolution.
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Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen.
Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^
Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten.
Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten.
Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt."
Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen.
Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,
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Extrahierte Ortsnamen: Paris Versailles Paris Paris
16
I- Die Französische Revolution.
Geltung, alles deutet auf den Ackerbaustaat hin. Am 31. Dezember 1805 wurde dieser Kalender außer Kraft gesetzt.
Der Konvent erklärte die christliche Religion für abgeschafft und ersetzte sie durch einen Kult der Vernunft. Eine Theaterdame, Madame Maillard, wurde als Göttin der Vernunft in einer Sänfte zur Kathedrale Notre-Dame getragen, dort auf den Altar gesetzt, während die Menge Lieder auf die Freiheit und gegen die christliche Religion sang. In den Provinzstädten wurden diese Szenen nachgeahmt. Im Jakobinerklub zu Straßburg wurde sogar beantragt, das Münster niederzureißen. Ein Herr von Türkheim hatte den Mut zum Gegenantrag, man solle aus den Steinen ein Narrenhaus bauen und den zuerst hineinsperren, der den Antrag gestellt habe, das Meisterwerk Erwins von Steinbach zu zerstören. Durch Konventsbeschluß wurden alle Kirchen geschlossen. Der Pöbel zog mit kirchlichen Gewändern durch die Straßen. Die allgemeine Zuchtlosigkeit wurde sogar Robespierre zu stark; er hielt im Konvent eine Rede über das Dasein Gottes und die Unsterblichkeit der Seele. Das war nach Dantons Hinrichtung.
Die neue Verfassung, die letzte Tat des Nationalkonvents, teilte die Volksvertretung in zwei Kammern und übertrug die vollziehende Gewalt, d. i. die eigentliche Regierung, einem Direktorium von fünf Mitgliedern. Diesem stand ein verantwortliches Ministerium zur Seite. Die erste Kammer bestand aus 500 Mitgliedern, die mindestens 30 Jahre alt sein mußten, und hieß Conseil des cinq cent; die zweite Kammer bestand aus 250 Mitgliedern, die mindestens 40 Jahre alt sein mußten, und hieß Conseil des anciens. Die erste Kammer sollte die Gesetzesvorschläge beraten, die zweite sie bestätigen. Die Mitglieder des Conseil des anciens mußten entweder verheiratet oder verwitwet sein. Diese Bestimmung in Verbindung mit der Festsetzung eines Mindestalters bedeutet ein Einlenken in ruhigere Bahnen. Die Gegenpartei erregte einen Aufstand in Paris, den General Napoleon Bonaparte im Aufträge des Konvents in ein paar Stunden auseinandersprengte. Auch ' hier zeigte sich Napoleons Überlegenheit. Nach zweimaligem scharfen Feuern der Truppen mit Kugeln waren die Aufständischen so weit eingeschüchtert, daß er fortan nur blind laden ließ. Von dem Volke wurden 70 bis 80 getötet und zwischen 300 und 400 verwundet. Er hat std) später selbst darüber geäußert, wenn er im Anfang nur mit Pulver hätte laden lassen, hätte der Pöbel Mut bekommen, der Kampf hätte sich tagelang hingezogen und wahrscheinlich 30000 Mann gekostet. Wenn Ludwig Xvi. bei Beginn der Revolution einige ernstliche Kartätschenschüsse angeordnet hätte, wären Frankreich die Greuel der Revolution erspart geblieben. Nack) Niederwerfung des Aufstandes löste der Nationalkonvent sich auf, um der neuen Kammer Platz zu machen. Die Zeit des Nationalkonvents, von 1792 — 1795, war die blutigste der
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Extrahierte Ortsnamen: Notre-Dame Paris Napoleons Frankreich
20
I. Die Französische Revolution.
Bonaparte nach seiner Rückkehr aus Ägypten mit einer Abteilung Soldaten in den Sitzungssaal des Rates der Fünfhundert einrückte und die Abgeordneten auseinandertrieb. Damit war auch die Regierung gestürzt. Mit seinen Anhängern beriet er eine neue Verfassung; die Abgeordneten beider Räte wurden am Abend desselben Tages zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenberufen, in der die neue Verfassung angenommen wurde.
Die vollziehende Gewalt wurde einem auf zehn Jahre gewählten Konsul übertragen. Zwei andre Konsuln traten ihm mit beratender Stimme zur Seite. Zum Ersten Konsul wurde selbstverständlich General Bonaparte gewählt. Die Mitgliederzahl der gesetzgebenden Körperschaften wurde auf 100 und 300 verringert. Die Beamten und Offiziere wurden vom Ersten Konsul ernannt. Die Republik bestand nur noch dem Namen nach. Wir haben jetzt einen Herrn, sagte einer der Mitkonsuln, der alles weiß und alles kann.
Zum Minister des Äußern wurde Talleyrand, zum Kriegsminister Carnot, zum Polizeiminister Fouche ernannt. Dieser kontrollierte scharf die Zeitungen der Gegenpartei.
Beendigung des zweiten Koalitionskrieges. Nachdem Bonaparte die innern Angelegenheiten des Staates so weit geordnet hatte, daß er Paris verlassen konnte, reiste er über den Großen St. Bernhard nach Italien, um dem Kriege gegen die zweite Koalition eine andre Wendung zu geben.
Rußland war schon ausgetreten, verstimmt über die Eifersüchteleien der übrigen Mächte. In der Schlacht bei Marengo wurde ein österreichisches Heer besiegt, ein zweites bei Hohenlinden in Bayern. Beide Schlachten fallen ins Jahr 1800. Der Krieg mit Österreich und dem Deutschen Reiche war beendet. Im Frieden zu Luneville an der Meurthe wurde der Friede von Campo Formio bestätigt; das linke Rheinufer blieb in französischem Besitz. Die dadurch benachteiligten weltlichen Fürsten sollten durch die Besitzungen der geistlichen Fürsten entschädigt werden. Dann wurden die italienischen Verhältnisse geordnet. Die Zisalpinische Republik erhielt den Namen Italienische Republik; sie wählte Bonaparte zum Präsidenten auf zehn Jahre. Ober- und Mittelitalien war mit Frankreich in Personalunion vereinigt. Der Kirchenstaat und das Königreich Neapel wurden wiederhergestellt. Mit dem Papste wurde ein Konkordat vereinbart, das die kirchlichen Angelegenheiten Frankreichs regelte, soweit sie die katholische Kirche betrafen; die übrigen Konfessionen erhielten volle Freiheit (1801). Mit England wurde 1802 der Friede zu Amiens geschlossen. Die eroberten französischen Kolonien sollten Frankreich, Malta dem Johanniterorden, Ägypten der Türkei zurückgegeben werden. An Holland und Spanien machte sich England bezahlt durch die Inseln Ceylon und Trinidad, die während des
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Extrahierte Personennamen: Bernhard Marengo Campo_Formio
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7. Der Französische Krieg 1870—1871.
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November 1869 feierte Frankreich noch einmal einen großen Triumph bei der Eröffnung des Su es kan als, den sein genialer Ingenieur Ferdinand von Lesseps gebaut hatte.
7. Der Französische Krieg 1870—1871.
Veranlassung. Die Franzosen sahen mit Neid auf den Kriegsruhm Preußens. Rache für Sadowa!1) war das Losungswort. Mit diesem suchte die regierende Partei die Unzufriedenheit im Innern abzulenken. Graf Bismarck gab die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten bekannt. Zur Leitung des Zollvereins wurde ein Zollparlament eingerichtet, in das die süddeutschen Staaten Vertreter entsandten. Alles dies ließ die Franzosen befürchten, daß der Norddeutsche Bund sich zu einem neuen Deutschen Reich erweitern würde.
Außerdem bestanden Verstimmungen wegen Luxemburg. Von der Zeit her, wo Luxemburg zum aufgelösten Deutschen Bunde gehörte, hatte Preußen dort eine Besatzung. Mit der Auflösung des Bundes 1866 war der Grund hierzu weggefallen, aber der König von Holland, der zugleich Großherzog von Luxemburg war, forderte den Abzug der preußischen Besatzung nicht, und es konnte Preußen nicht gleichgültig sein, wer nach ihm den wichtigen Platz besetzte. Napoleon hatte versucht, von Holland das Großherzogtnm Luxemburg käuflich zu erwerben. Der König von Holland war nicht abgeneigt, falls Preußen keinen Einwand erhebe. Die allgemeine Stimmung in Preußen war aber dagegen. Deshalb zog der König von Holland seine Zusage zurück, und es kam zu einem Vertrage, daß Holland das Großherzogtum behalten, aber die Festungswerke der Stadt Luxemburg schleifen solle. Napoleons Wunsch war nicht erfüllt, Mißstimmung in Frankreich die Folge.
„Die Franzosen sind eine sparsame und arbeitskräftige Nation, mit reichen Gaben aller Art, aber sie sind auch eitel und eifersüchtig und lassen sich von politischen Schreiern und dreisten Journalisten leicht zu hastigen und wilden Entschlüssen fortreißen."2) Die Kriegspartei erneuerte den Ruf: „Rache für Sadowa!" Preußen sollte für feine Erfolge von 1864 und 1866, für die Stiftung des Norddeutschen Bundes und des Zollparlaments gedemütigt werden. Das sind im wesentlichen die innern Gründe des Französischen Krieges; bald fand sich auch eine äußere Veranlassung zur Kriegserklärung.
In Spanien war die Königin Jsabella des Landes verwiesen worden, und das spanische Ministerium bot dem Prinzen Leopold von Hohen-zollern-Sigmaringen die spanische Krone an. Der Prinz sagte zu.
x) Sadowa ist ein Dorf bei Königgrätz.
2) Kaufmann S. 119.
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7. Der Französische Krieg 1870—1871.
95
war infolge nochmals ergangener Aufforderung General Wimpffen mit mehreren Offizieren erschienen.
Schon auf dem Wege nach Donchery hatten Graf Bismarck und General von Moltke sorgfältig erwogen, inwieweit es möglich wäre, den nach tapferm Widerstand überwundenen Gegner zu schonen. Man blieb sich jedoch hierbei bewußt, daß die Franzofen eine erlittene Niederlage nicht verschmerzen würden, noch weniger aber eine gegen sie geübte Großmut.
General von Moltke forderte daher vor allem Niederlegen der Waffen und Kriegsgefangenschaft der französischen Armee. General Wimpffen erklärte hierauf, unter fo harten und die Ehre des französischen Volkes verletzenden Bedingungen den Abschluß einer Kapitulation nicht verantworten zu können; er machte den Vorschlag, man möge den Truppen das Versprechen abnehmen, in diesem Kriege nicht mehr gegen Deutschland zu dienen, und sie dann in ihre Heimat entlassen. Bei aller Geneigtheit des deutschen Bevollmächtigten, dem militärischen Gefühle des Gegners Rechnung zu tragen, stand aber die Überzeugung fest, daß es eines wirklichen Pfandes bedürfe, um das Ergebnis des errungenen Waffenerfolges im Interesse Deutschlands dauernd zu sichern. General von Moltke erklärte daher, an einer bedingungslosen Kapitulation festhalten und sie im Weigerungsfälle am nächsten Morgen mit den Waffen erzwingen zu müssen. General Wimpffen wurde ausdrücklich gestattet, die Stellungen des deutschen Heeres in Augenschein nehmen zu lassen, um sich von der Unmöglichkeit eines fernern Widerstandes zu überzeugen.
Graf von Bismarck trat den Ausführungen des Grafen Moltke bei. Den französischen Gegenvorschlag erklärte er als unannehmbar, weil sich bei den augenblicklich so unsicher» Zuständen des Landes eine neue Regierung entwickeln könne, die dann unter Nichtbeachtung des hier etwa geschlossenen Vertrages die ganze Bevölkerung zu beit Waffen rufen werde, wie dies im Jahre 1792 geschehen sei. Frankreich, das im Laufe der letzten Jahrhunderte wohl an zwanzigmal ohne triftigen Grund Deutschland den Krieg erklärt habe, werde auch diese Niederlage zu rächen suchen. Letzteres bedürfe daher sicherer Bürgschaften, um endlich im Frieden leben zu körnten.
General Wimpffen bat nunmehr um Bewilligung eines 24 ständigen Waffenstillstandes, damit er mit den übrigen französischen Generalen zu einem Kriegsrate zusammentreten könne.
General von Moltke lehnte auch dieses ab und kündigte schließlich für den Fall, daß die von ihm gestellten Bedingungen bis 9 Uhr morgens nicht angenommen wären, den Wiederbeginn des Kampfes an.
Um 1 Uhr nachts wurden die Verhandlungen abgebrochen, ohne zu einem bestimmten Ergebnisse geführt zu haben, und die französischen Bevollmächtigten begaben sich nach Sedan zurück. Da es indessen keinem Zweifel unterlag, daß die besiegte und fest umschlossene Armee sich den gestellten Bedingungen werbe fügen muffen, so würde der Wortlaut der letztem noch in der Nacht vom Großen Generalstabe des Hauptquartiers festgesetzt.
Am Morgen des 2. September hielten sich die beutscheit Truppen zur Wieberaustmhnte des Kampfes bereit; die Artillerie stanb schußfertig in ihren Stellungen. Da von französischer Seite noch immer kein Bevollmächtigter erschien, so würde ein Hauptmann nach Seban entsanbt, um dem General
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Extrahierte Ortsnamen: Donchery Deutschland Deutschlands Weigerungsfälle Frankreich Deutschland Sedan
98
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest)
Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen.
Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte.
Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein-
2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung.
2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.
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10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit.
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heitlich unter dem Oberbefehl des Kaisers, desgleichen das Reichskriegswesen. Bayern hat in Friedenszeit noch eigne Militärverwaltung, desgleichen eigne Postverwaltung. Die Einnahmen des Reiches fließen aus Zöllen, Steuern auf Gegenstände des täglichen Verbrauchs, aus den Überschüssen der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnen des Reichslandes. Soweit diese Einnahmen nicht reichen, zahlen die einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung Zuschüsse, die man Matri-kularbeiträge nennt. Während Preußen seine Steuern hauptsächlich direkt vom Vermögen und Einkommen der Bürger erhebt, fließen die Einnahmen des Reiches vorwiegend aus einer indirekten Besteuerung in der obengenannten Art.
Reichskanzler. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er wird vom Kaiser ernannt; er ist zugleich Vorsitzender des Bundesrates. Der erste Kanzler des neuen Deutschen Reiches war Fürst Bismarck, der zweite General Graf Caprivi, der dritte Fürst Klodwig zu Hohenlohe, der vierte Fürst Bülow, der jetzige von Bethmann Hollweg seit 1909. Zur Vertretung des Reichskanzlers sind an die Spitze der einzelnen Reichsämter, wie Auswärtiges Amt, Reichsschatzamt, Reichsmarineamt, Reichspostamt, Reichskolonialamt, Staatssekretäre mit Ministerrang gesetzt. Die Verantwortung für die Verwaltung der Reichsämter gegenüber dem Reichstag und dem Bundesrat führt der Reichskanzler allein. Die Reichsämter sind Ministerien unter andern Namen.
10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit.
Nach den glorreichen Kriegen war Kaiser Wilhelm I. noch eine achtzehnjährige, segensreiche Friedenszeit beschieden. Um dem Volke den Frieden zu bewahren, schloß er mit Rußland und Österreich den Drei-kaiserbund, zu dem Italien freundschaftliche Beziehungen unterhielt. (1872.)
Die französische Kriegsentschädigung Mrde zunächst zur Deckung der Kriegskosten verwendet; dann wurde ein Reichsinvalidenfonds begründet; Bismarck und verdiente Generale erhielten Ehrengeschenke; 120 Million Mark sind als Reichskriegsschatz zur Deckung der ersten Ausgaben im Fall einer Mobilmachung im Juliusturm zu Spandau niedergelegt. Der Turm wird Tag und Nacht von Soldaten bewacht. Die reiche Kriegsentschädigung hatte einen großartigen Aufschwung des Handels und der Industrie zur Folge. Zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs wurden 1873 für alle Staaten des Reiches die heute gebräuchlichen Maße, Gewichte und Münzen eingeführt. Deren Vorzug besteht in der Teilbarkeit durch 10, dem sogenannten Dezimalsystem.
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